Coaching für Arbeitnehmer – steuerlich sauber einordnen
Dieses Coaching richtet sich an berufliche Themen (z. B. Stress am Arbeitsplatz, Führung, Kommunikation,
Burnout-Prävention). Damit der Coachingvertrag steuerlich relevant ist, dokumentieren wir
die berufliche Veranlassung klar (Ziele, Bezug zur Tätigkeit, Zeitraum, Honorar).
In der Regel erfolgt die Einordnung als Werbungskosten bei Fort- und Weiterbildung
oder als Kostenübernahme durch den Arbeitgeber (Betriebsausgabe).
Bitte gib im Formular kurz an: Beruf/Tätigkeit, Auslöser im Job, angestrebte
Kompetenzen und ob eine Arbeitgeberbestätigung gewünscht ist. Ich formuliere die
Vertragsinhalte entsprechend – sachlich, nachvollziehbar, ohne sensible Privatdetails.
Kontakt & Informationen
Du möchtest mehr über meine natürliche Methode erfahren oder klären, ob meine Arbeit zu deinem Problem bzw. zu deinen Vorstellungen passt?
Schreibe mir – ich melde mich zeitnah bei dir.
Deine Daten werden vertraulich behandelt und DSGVO-konform verarbeitet.
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